Grundreinigung nach Neubau oder Sanierung
Wann ist eine Grundreinigung erfoderlich?
- Nach einem Neubau oder einer Sanierung, um den Schmutz vom Bau zu entfernen (Bauendreinigung). Zu unseren Dienstleistungen dabei gehören:
- Glasgrundreinigung
- Grundreinigung von Böden in allen Räumen
- Grundreinigung der Bäder (WC, Dusche, Bad, Waschbecken, Wände, Spiegel)
- Grundreinigung von Türen (mit Rahmen), Fußleisten, Steckdosen und Lichtschaltern
- Beim Kauf/Verkauf einer Immobilie oder auch nach Mieterwechsel. Unsere Leistung richtet sich dabei immer nach dem Zustand des Objektes. Neben den oben genannten Tätigkeiten beim Neubau/Sanierung kommt hier auch die Grundreinigung der Küche in Betracht.
- Wenn lange Zeit keine oder zu wenig Reinigung erfolgt ist, z. B. bei Balkonen, Balkongeländern oder Markisen
- Nach falscher Reinigung, insbesondere durch falsche Mittel (sowohl bei Böden als auch bei Mobiliar)
- Wenn die regelmäßige Unterhaltsreinigung aufgrund starker Nutzung nicht ausreicht (insbesondere bei Böden und Toiletten in Betrieben)
- Wenn ein Boden imprägniert werden soll, ist seine Grundreinigung zwingend erforderlich.
Welche Vorteile/welches Ziel hat eine Grundreinigung?
- Werterhaltung des Objektes
- Schönere Optik
- Hygiene
- Kosten und Aufwand sparen: Im Vergleich zu einem Neukauf mit Demontage von Altem und Einbau von Neuem ist eine Grundreinigung wesentlich günstiger.
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