Grundreinigung nach Neubau oder Sanierung

Wann ist eine Grundreinigung erfoderlich?

  • Nach einem Neubau oder einer Sanierung, um den Schmutz vom Bau zu entfernen (Bauendreinigung). Zu unseren Dienstleistungen dabei gehören:

    - Glasgrundreinigung
    - Grundreinigung von Böden in allen Räumen
    - Grundreinigung der Bäder (WC, Dusche, Bad, Waschbecken, Wände, Spiegel)
    - Grundreinigung von Türen (mit Rahmen), Fußleisten, Steckdosen und Lichtschaltern
     
  • Beim Kauf/Verkauf einer Immobilie oder auch nach Mieterwechsel. Unsere Leistung richtet sich dabei immer nach dem Zustand des Objektes. Neben den oben genannten Tätigkeiten beim Neubau/Sanierung kommt hier auch die Grundreinigung der Küche in Betracht.
     
  • Wenn lange Zeit keine oder zu wenig Reinigung erfolgt ist, z. B. bei Balkonen, Balkongeländern oder Markisen
     
  • Nach falscher Reinigung, insbesondere durch falsche Mittel (sowohl bei Böden als auch bei Mobiliar)
     
  • Wenn die regelmäßige Unterhaltsreinigung aufgrund starker Nutzung nicht ausreicht (insbesondere bei Böden und Toiletten in Betrieben)
     
  • Wenn ein Boden imprägniert werden soll, ist seine Grundreinigung zwingend erforderlich.

 

Welche Vorteile/welches Ziel hat eine Grundreinigung?

  • Werterhaltung des Objektes
  • Schönere Optik
  • Hygiene
  • Kosten und Aufwand sparen: Im Vergleich zu einem Neukauf mit Demontage von Altem und Einbau von Neuem ist eine Grundreinigung wesentlich günstiger.

Regelmäßige Grundreinigungen für dauerhafte Sauberkeit

Intensivreinigung von

  • Möbeln
  • Teppichen und Polstern
  • Türen, Türzargen und Fußleisten
  • Heizkörpern und Steckdosen
  • Böden

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